Satzung des Vereins„Cafe PANAMA“e.V.(Stand 22.9.2025)
§ 1 Name undSitz desVereins
1.1 Der Verein führt den Namen Verein „Café PANAMA e.V.“
1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Walzbachtal und ist in das Vereinsregister des Amtsgericht Karlsruhe eingetragen.
1.3 Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr
§ 2 Zweckdes Vereins
2.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.2 Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung der Ziele des Café PANAMA gemäß Leitbild (Anlage 1), insbesondere durch kulturelle Veranstaltungen, Bildungsangebote, Kinder- und Jugendangebote. Der Verein möchte fördern, dass Café PANAMA als ein „Marktplatz“, ein Raum der Begegnung unterschiedlicher Generationen, Milieus und Kulturen erhalten bleibt.
2.3 Der Verein Café PANAMA e.V. kann die Betreiberschaft des Cafés übernehmen, wenn dies nicht durch eine UnternehmerIn betrieben wird. Hierzu können Mitarbeiter- Innen angestellt werden.
2.4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Mitglieder von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Für außerordentliche Leistungen kann nach Beschluss der Mitgliederversammlung eine Tätigkeitsvergütung bezahlt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
3.1 Ordentliches Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die sich zur Unterstützung der Vereinsziele und des Leitbildes von Café PANAMA verpflichtet.
3.2 Der Aufnahmeantrag ist in Textform an den Vorstand zu richten. Ein neues ordentliches Mitglied ist aufgenommen mit dem Tag, an dem der Vorstand die Mitgliedschaft in Textform bestätigt.
3.3 Die Mitglieder sind berechtigt zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung und zur Ausübung der der Mitgliederversammlung zukommenden Rechte.
3.4 Die Mitgliedschaft erlischt:
- durch die förmliche Ausschließung, die auf 2/3-Beschluss des Vorstandes erfolgt. Dieser Beschluss des Vorstandes wird in der darauf folgenden Mitgliederversammlung bekannt gegeben. Dem vom Ausschluss bedrohten Mitglied muss die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen gegeben werden.
- durch Austritt. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Er wird mit dem Zugang der Austrittserklärung an den Vorstand sofort gültig. Eine Rückzahlung bereits bezahlter Beiträge erfolgt nicht.
- durch Tod.
§ 4 Beiträge undEinnahmen
4.1 Der Beitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Er ist im ersten Quartal des Kalenderjahres zu entrichten.
4.2 Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus:
a) Beiträge der Mitglieder
b) Zuwendungen und Spenden der Mitglieder und Dritter
c) im Falle von 2.3 aus Überschüssen des Betriebes
§ 5 Organe desVereins
Organe des Vereins sind:
5.1 der Vorstand, der sich zusammensetzt aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in
5.2 die Mitgliederversammlung.
§ 6 Mitgliederversammlung
6.1 Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
b) Die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und des Finanzberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung.
c) Die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages.
d) Die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und alle sonstigen ihr vom Vorstand unterbreiteten Aufgaben oder nach der Satzung übertragenen Angelegenheiten.
e) Die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
6.2 a) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt, möglichst im ersten Halbjahr. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens 4 Wochen vorher in Textform einzuladen.
b) Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn 1/3 der Mitglieder dies unter Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich verlangen. In diesem Fall sind die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens 2 Wochen vor dem Tag der außerordentlichen Mitgliederversammlung in Textform einzuladen.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
6.3 Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der / die Vorsitzende, bei seiner / ihrer Verhinderung der / die Stellvertreter/in.
6.4 Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit relativer Mehrheit der Anwesenden. Die gefassten Beschlüsse sind in einem Protokoll festzuhalten, das von dem / der Versammlungsleiter/in und dem / der Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
§ 7 Der Vorstand
7.1 Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
7.2 Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und hat insoweit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sind gleichberechtigt.
7.3 Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und beruft die Mitgliederversammlung ein. Strittige Entscheidungen innerhalb des Vorstandes sind der Mitgliederversammlung vorzulegen.
7.4 Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
b) Aufstellung der Tagesordnung
c) Buchführung und Erstellung des Jahresberichtes
d) Aufstellung des Haushaltsplans
e) Koordination aller Vereinsaufgaben
f) Regelmäßige Information der Mitglieder über die Vereinsaktivitäten
g) Öffentlichkeitsarbeit.
Die unter 7.4 genannten Aufgaben können auch delegiert werden.
7.5 Zur Durchführung der Vorstandsarbeit finden regelmäßig Vorstandssitzungen statt. Alle Arbeitskreise und Ressortleiter sind verpflichtet, dem Vorstand über ihre Arbeit zu berichten.
7.6 Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und unentgeltlich. Aufwendungen können erstattet werden.
§ 8 Satzungsänderung
Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Dreiviertelmehrheit der erschienen Mitglieder erforderlich.
§ 9 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 10AusgabenundVergütung
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 11Vereinsauflösung
11.1 Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Einladungen des Vorstandes zu dieser Mitgliederversammlung müssen 4 Wochen vor der Sitzung in Textform erfolgen.
11.2 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, z.B. an „Walzbachtal hilft“ der Gemeinde Walzbachtal. Der Empfänger wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgelegt.
Anlage 1
Cafe´ Panama Konzeption / Leitbild Bauwagen-Cafe (2017)
Panama ist für die Menschen, wie sie sind, wie sie kommen. Möchte versuchen, ihren
Bedürfnissen gerecht zu werden. Dies findet auf unterschiedlichen Ebenen statt:
Panama schafft vor allem Räume, in denen Begegnung möglich ist. „Alles wirkliche Leben ist Begegnung“ (Martin Buber). Begegnung zwischen Menschen unterschiedlicher Generationen, Kulturen, Lebensentwürfen, religiösen und politischen Ansichten. Panama soll ein Marktplatz, ein Treffpunkt, eine Drehscheibe, ein fester Platz im Tages- oder Wochenablauf der Menschen in unserem Umfeld werden. Dies soll dem Bedürfnis nach Gemeinschaft gerecht werden.
Panama wird Produkte haben, deren Erzeuger (und deren Mitarbeiter) für ihre Arbeit einen fairen Lohn erhalten. Regionale Produkte, eigene Erzeugnisse sowie FairTrade-Produkte aus Übersee, wenn möglich Bio-Produkte werden das Angebot bestimmen. Dies soll dem Bedürfnis nach Gerechtem Handeln folgen.
Panama will Kultur prägen, soweit dies das Umfeld (Witterung, Lärmbelästigung, Raumgröße…) zulässt. Bücher / Zeitung / Zeitschriften im Bauwagen oder in einem öffentlichen Bücherschrank im Freien laden ein, neben dem Kaffee ein paar Seiten zu lesen. Free WLAN ist selbstverständlich. Konzerte mit Singer-Songwriter, Lesungen, Vorträge zu aktuellen Themen, Diskussionsveranstaltungen sind denkbar, sollen herausfordern und Möglichkeiten schaffen, der seichten Medienunterhaltung zu entfliehen. Workshops (ggf. auch regelmäßige) für „Gardening“, Fahrradreparatur, Backen, Selbstherstellung von Nahrungsmittel oder Gebrauchsgegenständen könnten zusammen mit engagierten Einzelpersonen, Gemeinden oder Organisationen durchgeführt werden. Dies soll dem Bedürfnis nach Information und Wissen gerecht werden.
Panama schafft Atmosphäre. In der kühlen Jahreszeit am Ofen im Bauwagen, im Sommer unter Sonnenschirmen und Wein-bewachsenen Pergolen, bei leiser Musik. Entspannung, Gelassenheit, Entschleunigung sollen prägend sein. Nicht nur für die Gäste, auch für die Gastgeber. Für das Bedürfnis nach Ruhe und Entspannung im Alltag.
Panama ist sozial engagiert. Hier kann sich der Ersatz-Opa mit dem Grundschüler treffen, um mit ihm die Hausaufgaben zu machen. Oder die Familienfrau, die mit 2 Afrikanerinnen Deutsch lernt, die Schülerin, die mit der Oma einen Kaffee trinken geht. Wer möchte, kann einen „Aufgeschobenen“ Kaffee bezahlen für jemanden, der sich den nicht leisten kann. http://www.suspendedcoffee.de/index.php?page=Home Wer sich engagiert, bekommt Bedeutung für Andere, stillt sein eigenes Bedürfnis nach Bedeutsamkeit.
Panama ist einfach im Angebot. Alles soll hochwertig und frisch sein, die Vielfalt des Angebots soll aber weder den Gast noch den Mitarbeiter überfordern.
